Alterdiskriminierung

Altersdiskriminierung im Alter
 
Am 1. Oktober 2024 fand in Naunhof im "Altes Kranwerk" eine interessante Veranstaltung unter Leitung des DGB Sachsen vor rund 80 Gästen statt.  
Bei interessanten Geprächsrunden und Vorträgen wurde dieses Thema von vielen Seiten beleuchtet.
Ist es schon Altersdiskriminierung wenn man eine Bahncard oder das Deutschlandticket nur noch über das Internet bestellen kann, und und .....
Eine klasse Veranstaltung in einem alten Ambiente.
 
Helfried Sachse
AK Senioren SWS 

Mitgliederversammlung Senioren

Wir treffen uns am 28.Februar 2024, 11 Uhr, "Hirschgasthof", Lößnitzer Str. 90, Reinsdorf.

Ein Vortrag der Polizei zum Thema: "Im Alter sicher leben- vom Enkeltrick bis zu Internetgefahren" ist ebenso eingeplant.

Um die gastronomische Versorgung zu sichern ist eine Teilnahme nur bei Anmeldung, bis zum 22.Februar 2024, bei Karl-Heinz Madlung unter 03761 4212122 möglich.

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Seniorenweihnachtsfeier 2023

Am 06. Dezember, pünktlich zum Nikolaustag, fand unsere alljährliche, schon zu einer schönen Tradition gewordenen, Seniorenweihnachtsfeier 2023 statt.

Das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Mit diesem Fest kommen automatisch auch die Tage der Besinnung, der Ruhe. Meistens wird diese Zeit auch genutzt, um gemütlich zu feiern oder um ein bisschen in sich zu kehren. Beides war uns an diesem Tag möglich.

Das Schöne dabei, dass wir es gemeinschaftlich tun konnten.

Die übliche Gewerkschaftsarbeit – Beratung, Arbeitsrecht- und Sozialpolitik – blieb, mit der Ausnahme von kurzen Informationen zur Arbeit des Senioren-, sowie Bezirksvorstandes außen vor. Auf unserer Weihnachtsfeier stehen Gemütlichkeit und Geselligkeit ganz oben. So gab es im Rahmen der Veranstaltung ein kleines Programm, das zur Weihnachtsstimmung beigetragen hat.

Wir alle wissen, dass schöne Feiern meistens viel Vorbereitung erfordern. Deshalb möchten wir hiermit unseren fleißigen Helfern danken, die keine Mühen gescheut und mit Liebe und Sorgfalt im Vorfeld geplant und geschafft haben.

Ein besonderes Dankeschön geht auch an das Team der Gaststätte „Erholung“ in Reinsdorf für die super Bewirtung und reibungslose Durchführung unserer Veranstaltung.

Euch allen, sowie Euren Familien, wünschen wir nochmals eine besinnliche Adventszeit, frohe Festtage und alles Gute zum Jahreswechsel.

Euer Senioren-, sowie der Bezirksvorstand

Ehrung der Jubilare 2023

Am 18.November war es so weit. Der Bezirksverband hatte zur Jubilar Ehrung 2023 nach Chemnitz eingeladen.

In diesem Jahr wurden unsere Mitglieder, die in den Jahren 1948, 1953, 1958, 1963, 1973 und 1983 in unsere Gewerkschaft eingetreten sind, geehrt.

Nach der Vorstellung des Bezirksvorstandes und der Region SATS informierte unser Vorsitzender in Form eines Albums des Jahres mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation über einige Aktionen, und Veranstaltungen der Jahre 2023 an denen Mitglieder unseres Bezirksverbandes teilgenommen haben.
Nach dem Mittagessen erfolgten dann die Ehrungen für 40, 50, 60, 65,70 und 75 Jahre Mitgliedschaft in der IG BAU.

Besonders erfreulich - zum 70-jährigen Jubiläum konnten wir Frau B. Schulze aus dem Kreisverband Erzgebirge begrüßen.

Durch den Bezirksvorstand wurde an Ereignisse der Jahre des Eintrittes in die Gewerkschaft, erinnert.

Den Abschluss des offiziellen Teiles der Ehrungsveranstaltungen bildete dann ein Film mit Impressionen unserer wunderbaren Heimat Südwestsachsen.

Die Veranstaltung klang dann bei Kaffee, Kuchen und lockeren Gesprächen unter den anwesenden Mitgliedern aus.

Wanderung der Senioren verewigt....

In Werdau ist ein Bildband erschienen. Darin ist unsere Wanderung mit dem Flossknecht Ole verewigt.
 
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Senioren/Seniorinnen der IG Bauen—Agrar—Umwelt fordern die Abschaffung der Steuern auf Witwen—/WitwerRenten.

Der Bundesseniorenvorstand der IGBAU hat in seiner Sitzung am 24ˋ8ˋ23 in Königswinter beschlossen, gemeinsam mit den Gremien der IG/GEW und des DGB politisch auf die Bundesregierung und auf Abgeordnete des Bundestages einzuwirken, dass die Vorschriften nach § 18a bis c SGB IV und § 97 SGB VI in der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten geändert wird.

Wir streben die völlige Abschaffung der Anrechnung von Einkommen aus Renten und Arbeit an.

Begründung:

Bei den vorgezogenen Altersrenten wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ abgeschafft.

Damit wurden Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, entsprechend ihren Bedürfnissen einen unbegrenzten Hinzuverdienst zu ihren Renten zu erzielen.

Auch den Arbeitgebern wurde damit die Möglichkeit eröffnet, ihre Fachkräfte und deren Erfahrung und Können zu erhalten.

Auf Witwenrenten und WitwerRenten trifft diese Regelung nicht zu.

Hier gilt eine Grenze von 992 € monatlich (kinderlos).

Bezieht der/die Hinterbliebene Einkommen (Rente, Lohn, Gehalt) über diesen Betrag hinaus, wird die Witw.Rente gekürzt. Das führt in vielen Fällen dazu, dass das Arbeitsverhältnis aufgegeben, oder die Arbeitszeit verkürzt wird.

 Das angestrebte bessere Einkommensniveau und Verbesserung der Lebensqualität durch Aufnahme einer Tätigkeit/Minijobs wird dadurch vereitelt. Außerdem werden dringend benötigte Arbeitskräfte der Wirtschaft entzogen.

Beispiel:

Fall1

Arbeitnehmer geht mit 63 in Rente.

Er erhält eine Rente von 1000€ (netto pauschalisiert)

Er arbeitet weiter bei einem Lohn von 2000€ (netto pauschalisiert)

Es erfolgt keine Anrechnung seines Lohnes auf die Altersrente.

EHEFRAU STIRBT.

Er beantragt Witwerrente.

Der Hinzuverdienstgrenze beträgt nun 992€ (ab 4.Monat).

Er hat 1000€ Altersrente und 2000€ Lohn. Damit wird die Grenze um 2008€ überschritten.

40% dieses Betrages, das sind 803 € werden von der Witwerrente abgezogen.

Angenommen, die Witwerrente würde 600 € betragen, würde er keine Rente bekommen. (600 -803=0)

Schlussfolgerung: Kürzung der Arbeitszeit oder Aufgabe des Arbeitsverhältnisses.

Fall 2.

Arbeitnehmer geht mit 63 in Rente.

Er erhält eine Rente von 1000€ netto (schon pauschalisiert)

Arbeitet weiter Minijob in Gebäudereinigung 400€ brutto gleich netto

MANN STIRBT

Sie beantragt Witwenrente

Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 992€

Sie hat 1000€ Rente und damit die Grenze schon überschritten.

Dazu kommt noch der Minijobs mit 400€.; das sind 408€ über der Grenze.

Davon werden 40% , das sind 119€ von der Witwenrente abgezogen.

Eine Weiterarbeit lohnt nicht. Jeder jetzt verdiente Euro Lohn ist nur noch 60cent wert.

Die Beispiele sind vereinfacht dargestellt, um das Problem nachvollziehbar zu machen.

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BZV SWS
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