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Maler- und Lackiererhandwerk

Neuer Mindestlohn ab 1.Mai 2021

Die neuen Mindestlöhne betragen bundeseinheitlich:

  • für „ungelernte Arbeitnehmer“ / ML 1 11,40 Euro;
  • für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ / ML 2 13,80 Euro.

Der neue Mindestlohntarifvertrag und damit auch die Rechtsverordnung haben eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2022.